Bundestagsabgeordnete fordern Verbot der AfD wegen mutmaßlicher Menschenwürdeverletzungen und Gefährdung der Demokratie.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten plant anscheinend, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Aberkennung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einzuleiten. Details des Antrags wurden aus internen Quellen bestätigt. Unterstützung kommt von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken, jedoch nicht von sämtlichen Fraktionen.
Berichten zufolge unterstützen mindestens zehn Abgeordnete der genannten Fraktionen den Antrag. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Stimmen erforderlich. Der Antrag wurde über mehrere Monate vorbereitet und kürzlich finalisiert.
Abgeordnete argumentieren für verstärktes Vorgehen
Der Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht, festzustellen, dass die AfD gegen das Grundgesetz verstößt und daher von staatlichen Mitteln ausgeschlossen werden sollte.
Den Abgeordneten zufolge strebt die AfD an, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und zeigt eine aggressive Haltung gegen diese Prinzipien. Es gibt wiederholte Behauptungen, dass die Äußerungen führender AfD-Politiker gegen die Menschenwürde von Minderheiten, darunter Migranten und Muslime, verstoßen.
Juristische Basis für den Antrag
Der Antrag stützt sich auf jüngste Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In einem Urteil aus diesem Jahr wurde festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen darf.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die AfD als Ganzes im Sinne des Verfassungsschutzes beobachtet werden kann. Ein Beschluss des Thüringer OVG bestätigt zudem, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung des Landesverbandes Thüringen der AfD bestehen.
Bundeskanzler äußert Bedenken
Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte kürzlich, dass ein Verbot der AfD gegenwärtig nicht auf der Agenda stehe. Er betonte, dass ein Parteiverbot in einer Demokratie sehr komplex sei und hohe Anforderungen erfülle.
Bereits 2017 war ein Verbot der rechtsextremen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe hatte jedoch kürzlich entschieden, dass der Partei, die sich in “Die Heimat” umbenannt hat, staatliche Mittel entzogen werden können, auch wenn sie nicht verboten ist, sofern sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.