BREAKING NEWS
Der Bundestag hat die umstrittene Krankenhausreform verabschiedet, die darauf abzielt, den finanziellen Druck auf die Kliniken zu verringern und eine Spezialisierung in der Patientenversorgung zu fördern.
Nach zwei Jahren intensiver Gespräche hat der Bundestag die von Gesundheitsminister Lauterbach initiierte Reform angenommen. Von 660 Stimmen votierten 374 Parlamentarier für die Reform, die darauf abzielt, den finanziellen Druck auf Kliniken zu verringern und eine stärkere Spezialisierung bei Behandlungen durchzusetzen.
Kleinere Krankenhäuser sollen ihre Leistungen reduzieren und sich auf spezifische medizinische Eingriffe konzentrieren, die sie effektiv durchführen können. Zudem wird eine Reform der Vergütungssystematik eingeführt: Kliniken sollen künftig 60 Prozent ihrer Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Behandlungsangebote erhalten, was den Druck verringern soll, möglichst viele Fälle zu behandeln.
“Über-, Unter- und Fehlversorgung”
Vor der Abstimmung warb Gesundheitsminister Karl Lauterbach für Unterstützung: “Diese Reform ist notwendig, und zwar sofort”, betonte er, während er auf die bestehende Krise im Krankenhaussektor hinwies.
Lauterbach hob hervor, dass die aktuelle Versorgung teuer sei und lediglich “durchschnittliche Qualität” biete. “Wir haben zu viele Krankenhäuser und ein Überangebot, sowie gleichzeitig mangelhafte und fehlerhafte Versorgungen”, sagte er und machte den Reformbedarf deutlich.
“Machen, was medizinisch sinnvoll ist”
Lauterbach betonte, dass Kliniken künftig “das tun müssen, was medizinisch sinnvoll ist”, anstatt sich nur auf lukrative Eingriffe zu fokussieren. Er brachte das Beispiel übermäßiger Knieprothesen an, die oft als “Cash-Cows” für Einrichtungen gelten.
Das Ziel der Reform ist es, das System so umzugestalten, dass sowohl qualitativ hochwertige Versorgungsangebote als auch kleinere ländliche Kliniken geschützt werden. Laut Lauterbach könnte dies bedeuten, dass Patienten längere Wege in Kauf nehmen müssen, jedoch eine bessere medizinische Betreuung erwarten können.
Der Minister wies darauf hin, dass Reduzierungen nur in Regionen mit Überversorgung stattfinden sollen, während ländliche Kliniken Unterstützungsmaßnahmen erhalten, um ihre Existenz zu sichern. Die Reform findet Unterstützung bei verschiedenen Fachgesellschaften, darunter der deutschen Krebsgesellschaft.
Opposition kritisiert fehlende Übergangsfinanzierung
Die Opposition hat Bedenken bezüglich des Vorhabens geäußert. Tino Sorge, Gesundheitspolitiker der CDU, kritisierte, dass eine Finanzierung für die Übergangsphase fehle, bis die Reform tatsächlich greift.
“Wenn die ländliche Versorgung Ihnen wichtig ist, hätten Sie gemeinsam mit uns eine Übergangsfinanzierung im Bundestag auf den Weg bringen müssen”, richtete er sich an Lauterbach und merkte an, dass viele Kliniken finanzielle Schwierigkeiten hätten. Zudem fehle eine umfassende Analyse der zu erwartenden Auswirkungen der Reform.
Auch Christina Baum von der AfD äußerte Bedenken über eine mögliche Verschlechterung der ländlichen Patientenversorgung durch die Reform.
Bundesrat kann Gesetz verzögern
Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christina Aschenberg-Dugnus wies darauf hin, dass die Befürchtungen eines massiven Krankenhaussterbens in ländlichen Gebieten unbegründet seien. “Gerade darum geht es in diesem Gesetz”, so Aschenberg-Dugnus.
Für die Finanzierung der geplanten Strukturreform ist ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro vorgesehen, der zur Hälfte von den Ländern und zur anderen Hälfte aus dem Gesundheitsfonds gespeist werden soll. Das Gesetz muss nun durch den Bundesrat, wo es zwar keine Zustimmungspflicht gibt, jedoch könnte es im Vermittlungsausschuss verzögert werden.