Im Jahresendspurt hat der Bundestag bedeutende Steuerentlastungen und Verbesserungen für Familien mit Kindern beschlossen, was den Staat in den kommenden Jahren Dutzende Milliarden Euro kosten wird.
Der Bundestag hat eine Erhöhung des Kindergeldes und einen Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer verabschiedet. An dieser Zustimmung waren neben SPD, Grünen und FDP auch die Union und die AfD beteiligt, während die Linke gegen die Maßnahmen stimmte und die Gruppe des BSW abwesend war. Der Bundesrat wird dem Gesetzespaket am Freitag noch zustimmen müssen.
Diese Entlastungen sind Teil des ursprünglich von der Ampel-Regierung im Kabinett verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetzes, das auch Maßnahmen zur wirtschaftlichen Förderung, wie Anreize für E-Mobilität und verbesserte Abschreibungsregeln, enthalten sollte, jedoch am Widerstand der Union und FDP scheiterte.
Kindergeld steigt etappenweise – um neun Euro
Das monatliche Kindergeld wird im kommenden Jahr um fünf Euro auf 255 Euro erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um vier Euro im Jahr 2026. Diese Maßnahmen werden laut Haushaltsausschuss zusätzliche Kosten von rund 4,2 Millionen Euro für den Staat verursachen. Auch der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben, während der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen wird.
Berechnungen zufolge wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind für 2026 weitere Anpassungen vorgesehen.
Steuerentlastung durch höhere Freibeträge
Ab Januar wird der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen. Ohne diese Anpassung hätte die kalte Progression zu einer versteckten Steuererhöhung geführt, da Bürger durch eine Anpassung des Steuertarifs mehr zahlen müssten, obwohl ihre Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht.
Kalte Progression
Die kalte Progression tritt auf, wenn moderate Gehaltserhöhungen nur die Inflation ausgleichen, jedoch den Arbeitnehmer in einen höheren Steuertarif drücken, was zu einer höheren Steuerlast führt. Gleichzeitig sinkt so die Kaufkraft. Um den Effekt zu bekämpfen, wird eine Überarbeitung der Steuertarife angestrebt, auch als “Steuerbremse” bekannt.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 252 Euro auf 12.348 Euro im Jahr 2026. Auch die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden angepasst, sodass höhere Steuersätze erst später gelten. Lediglich die Grenze für die Reichensteuer bleibt unverändert.
Über dem Grundfreibetrag werden die Eckwerte 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um 2,0 Prozent angehoben. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden entsprechend erhöht.
Länder müssen mit weniger Einnahmen auskommen
Für die Länder, die am Freitag noch zustimmen müssen, bedeuten die beschlossenen Maßnahmen jährliche Einnahmeverluste von durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Entlastungen laut dem Finanzministerium im kommenden Jahr auf etwa 7,2 Milliarden Euro, mit zukünftigen Kosten zwischen 13,5 und 14,8 Milliarden Euro.
Selbst wenn das Gesetz noch vor Jahresende verabschiedet wird, werden die Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wahrscheinlich erst im Januar spüren, wenn sie in den Gehaltsabrechnungen sichtbar werden. Das erhöhte Kindergeld hingegen wird bereits im Januar ausgezahlt.