Die Bundesregierung beabsichtigt, die Opfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg gleichzustellen mit den Opfern terroristischer und extremistischer Gewalttaten und entsprechend zu entschädigen – unabhängig vom Motiv des Täters.
Die Bundesregierung strebt an, finanzielle Unterstützung für die Verletzten sowie die Familien der Todesopfer des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt bereit zu stellen, unabhängig von den Beweggründen des Täters.
“Unser Staat hat die Verpflichtung, den Betroffenen zu helfen”, unterstrich der Bundesjustizminister. Es sei unerheblich, ob es sich bei der Tat in Magdeburg um einen terroristischen Akt handelt oder nicht, so der Minister.
Um sicherzustellen, dass die Betroffenen die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten, die Opfern von Terrorangriffen zusteht, plant die Bundesregierung, bald den Bundestag einzubeziehen, der für die Genehmigung der Haushaltsmittel zuständig ist.
Tatmotiv ist noch Gegenstand von Ermittlungen
Ein 50-jähriger Mann hatte kurz vor Weihnachten einen Wagen gezielt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gesteuert. Bei diesem Vorfall starben ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren. Zudem wurden fast 300 Personen verletzt.
Das genaue Motiv des Täters ist bislang unklar, ebenso der psychische Gesundheitszustand des Mannes, der aus Saudi-Arabien stammt.
Wohl mehr als 530 Personen betroffen
Opfer terroristischer und extremistischer Gewalttaten haben die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung wird als Zeichen der Solidarität mit den Opfern bereitgestellt und soll schnellstmöglich den Betroffenen zugutekommen. Laut Richtlinie ist es nicht erforderlich, dass die Opfer in finanzieller Not sind, um diese Unterstützung zu erhalten.
Der Bundesopferbeauftragte schätzt, dass mehr als 530 Personen durch den Anschlag betroffen sind. Als Betroffene gelten Personen, die Angehörige verloren, verletzt wurden oder sich in der Nähe des Täters aufgehalten haben.