Bundeskanzler Olaf Scholz kündigt an, dass neben öffentlichen Behörden auch private Unternehmen künftig verpflichtet werden, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Diese Reform, die für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung ist, steht nun endlich bevor.
Kanzler Scholz bekräftigte seine Unterstützung für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und erklärte, dass sie „schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden“ müsse.
Laut dem Koalitionsvertrag soll es zukünftig auch für private Dienstleister erforderlich sein, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung den Zugang zu erleichtern, so Scholz beim Jahresempfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.
Herausforderung der Umsetzung
Derzeit sind laut BGG ausschließlich Behörden und staatliche Einrichtungen dazu verpflichtet, barrierefreies Zugangsrecht zu gewährleisten. Barrieren umfassen Hindernisse, die Menschen mit Behinderungen, wie Gehbehinderungen, Blindheit oder Gehörlosigkeit, daran hindern, Gebäude, Veranstaltungen oder Internetseiten zu nutzen.
Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, bestätigte, dass die Reform des BGG in den internen Abstimmungen der Regierung steckt. Trotz der Herausforderungen bezeichnete er den Fortschritt als „mühsamen Prozess“, der jedoch notwendig ist, um Deutschland in sämtlichen Bereichen barrierefrei zu gestalten. Er forderte eine zügige Umsetzung dieser wichtigen Reform.
Inklusion im Fokus der Politik
Auf dem Jahresempfang kritisierte Kanzler Scholz auch verbale Angriffe auf Menschen mit Behinderungen sowie die politische Agenda zur Inklusion. Er äußerte, dass es inakzeptabel sei, wenn Inklusion als „Ideologieprojekt“ abgewertet werde und Menschen mit Behinderungen als „Belastungsfaktor“ betrachtet werden.
Scholz verstärkte seine Botschaft in Reaktion auf diskriminierende Äußerungen und betonte, dass Inklusion eine ständige gesellschaftliche Aufgabe bleibt.
Globale Verantwortung zur Barrierefreiheit
Deutschland hat sich zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet und steht unter Beobachtung. Ein Bericht aus 2023 thematisierte, dass Barrierefreiheit in vielen Bereichen oft nicht ausreichend umgesetzt wird.
Kritische Bereiche wie Arztpraxen, Kinos, Webseiten, Online-Shops sowie öffentliche Verkehrsmittel zeigen teils erhebliche Mängel in der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung, trotz bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen. Zudem wurden große Defizite bei der Schulbildung und auf dem Arbeitsmarkt identifiziert.