Kanzler Scholz kündigt an, afghanische und syrische Straftäter schnell abzuschieben. Außenministerin Baerbock bezeichnet dieses Vorhaben als unrealistisch und betont, dass Abschiebungen allein nicht das Problem mit Gefährdern lösen können.
Außenministerin Annalena Baerbock äußerte Kritik an den Aussagen von Kanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser bezüglich der schnellen Abschiebung von afghanischen und syrischen Straftätern.
“In unsicheren Zeiten sind Versprechungen, deren Umsetzung fraglich bleibt, nicht wirklich hilfreich”, erklärte Baerbock am Freitag bei einer Veranstaltung in Hamburg, ohne die Namen der Minister zu nennen.
Im Kontext des Mordes an einem Polizisten in Mannheim durch einen afghanischen Täter meinte Baerbock, dass Gewalttäter “ihren Anspruch auf Schutz verloren” hätten. Sie warnte jedoch davor, zu glauben, das Problem mit gefährlichen Personen durch schnelle Abschiebungen nach Afghanistan oder Syrien zu lösen. Es gebe komplexe praktische Herausforderungen zu berücksichtigen.
Scholz plant zügige Abschiebungen
Kanzler Scholz bekräftigte am Mittwoch sein Versprechen, dass gefährliche Straftäter aus Afghanistan und Syrien bald abgeschoben werden. “Meine Regierung arbeitet intensiv daran, diese Abschiebungen zu realisieren,” kündigte Scholz an.
“Allerdings ist unsere Kontrolle an der deutschen Grenze begrenzt – dies wird von manchen oft übersehen,” fügte er hinzu, in Anspielung auf die Weigerung einiger Staaten, ihre Staatsbürger zurückzunehmen.
Baerbock warnte eindringlich davor, sich von einem “islamistischen Terrorregime” die Bedingungen für die Rücknahme von Straftätern diktieren zu lassen. “Ich vermeide es, unrealistische Versprechen zu geben, ohne einen klaren Umsetzungsplan zu haben”, sagte sie und betonte die Notwendigkeit, auch Alternativen zu prüfen, falls schnelle Abschiebungen nicht möglich sind.
Gericht weist Schutzantrag eines Syrers zurück
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die Klage eines syrischen Asylbewerbers auf subsidiären Schutz abgelehnt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass derzeit keine allgemeine Gefahr für Asylbewerber aus Syrien aufgrund des Bürgerkriegs vorliegt.
Subsidiärer Schutz wird für Menschen gewährt, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt sind, jedoch triftige Gründe darlegen können, weshalb ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden drohen. Bislang wurde in Asylverfahren weitgehend angenommen, dass Zivilisten im syrischen Bürgerkrieg ernsthaft bedroht sind.
Das jüngste Urteil aus Münster stellt sich gegen die gängige Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz zu gewähren, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.