Bundeskanzler Scholz hat die Vertrauensfrage im Bundestag verloren und fordert Neuwahlen. Die Entscheidung darüber trifft Bundespräsident Steinmeier am 27. Dezember.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird am 27. Dezember über die Auflösung des Bundestags und die Einberufung von Neuwahlen informieren. In den vergangenen Tagen führte er Gespräche mit den Fraktionschefs, um zu klären, ob eine stabile parlamentarische Mehrheit für die Bundesregierung Aussicht hat.
Er erklärte: “Ich beabsichtige, am 27. Dezember 2024 die Entscheidung über die Auflösung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes zu treffen.” Dieser Artikel erlaubt dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags innerhalb von 21 Tagen, falls der Bundeskanzler in der Vertrauensfrage keine Mehrheit erhält.
“Unser Land braucht eine handlungsfähige Regierung”
Am 16. Dezember stellte Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag, die er – wie erwartet – verlor. Daraufhin schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen, um Neuwahlen zu ermöglichen. Als möglicher Wahltermin wurde von den Parteien der 23. Februar genannt.
Die Auflösung des Parlaments liegt nach Artikel 68 des Grundgesetzes im Ermessen des Bundespräsidenten. Steinmeier hatte jedoch bereits nach dem Bruch der Ampelkoalition signalisiert, dass er bereit ist, den Bundestag aufzulösen. Er wies darauf hin, dass das Grundgesetz klare Bedingungen für diese Entscheidung vorgibt, betonte aber: “Unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein.”
Aufgrund des Ausscheidens der FDP aus der Bundesregierung ist eine stabile Mehrheit nicht mehr gegeben. Scholz steht an der Spitze einer rot-grünen Minderheitsregierung, und es ist wahrscheinlich, dass Steinmeier den Wahltermin am 23. Februar bestätigen wird.
Steinmeier: Keine Aussichten auf eine stabile Mehrheit
Steinmeiers Gespräche mit den Fraktionsführern dienten dazu, die rechtlichen Grundlagen für seine Entscheidung zur Bundestagsauflösung zu festigen. Solche Gespräche könnten ihm helfen, seine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusichern, falls diese angefochten wird.
Karlsruhe hatte sich bereits 1983 und 2005 mit der Auflösung des Bundestages beschäftigt, nachdem Abgeordnete Rechtsmittel eingelegt hatten. Damals wurde festgestellt, dass der Bundeskanzler das Verfahren nach Artikel 68 Grundgesetz nur dann einleiten sollte, wenn ihm eine politische Fortführung der Regierung nicht mehr möglich ist.
Die aktuellen politischen Verhältnisse im Bundestag schränken die Handlungsfähigkeit so ein, dass eine vom Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgt werden kann. Bislang gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, dass Abgeordnete diesen Weg zum Bundesverfassungsgericht beschreiten möchten.