Nach den Sondersitzungen im Bundestag ist klar geworden, dass der Täter des Magdeburger Attentats, Taleb A., zuvor zahlreichen Sicherheitsbehörden bekannt war. Allerdings gab es anscheinend keine ernsthaften Maßnahmen.
Eine umfassende Chronologie zu Taleb A. wurde veröffentlicht, die die Vielzahl seiner Verdächtigungen vor dem verheerenden Anschlag auf den Weihnachtsmarkt zusammenfasst, bei dem sechs Menschen starben und Hunderte verletzt wurden.
Im Innenausschuss des Bundestages soll nun ermittelt werden, wie es zu diesen Versäumnissen kommen konnte. Das Gremium, das sich heute getroffen hat, legte die Chronologie vor, die Besorgnis erregende Vorfälle wie Menschenhandel, Drohungen und Beleidigungen dokumentiert. Über 100 Kontakte zu verschiedenen Behörden, darunter Landeskriminalämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz, wurden in dem Bericht aufgeführt.
Verurteilung wegen der Androhung von Straftaten
Der erste Vorfall, der Taleb A. ins Licht der Sicherheitsbehörden rückte, ereignete sich 2013. In einem Telefonat mit der Ärztekammer drohte er mit einem schwerwiegenden Anschlag. Dies führte zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rostock, mit einer Strafe von 90 Tagessätzen. Trotz dessen wurde die Strafe im Bundeszentralregister vermerkt.
Ein Jahr später fiel Taleb A. erneut auf, als er ähnliche Drohungen äußerte. Trotz einer präventiven Ansprache durch die Behörden zeigte sein Verhalten keine positive Entwicklung.
Hinweise aus Saudi-Arabien
Im Juli 2014 erhielten die Sicherheitsbehörden Schreiben aus Saudi-Arabien, da Taleb A. dort ebenfalls drohte. Der Hinweis wurde jedoch als nicht relevant erachtet. Ein weiteres Verfahren aufgrund von Beleidigungen wurde ebenfalls eingestellt.
Im Jahr 2015 wandten sich saudische Anbieter erneut an die deutschen Behörden, um Informationen über Taleb A. zu erhalten, jedoch wurde seine Situation nicht weiter untersucht.
Trotz mehrfacher Drohungen, auch gegen Richter, blieben die Ermittlungen ohne nennenswerte Ergebnisse.
Neue Rolle von Taleb A.
Im Jahr 2016 beantragte Taleb A. Asyl in Deutschland und behauptete, in seinem Heimatland verfolgt zu werden. Sein Asylantrag wurde genehmigt, was ihm rechtlichen Schutz gewährte, solange keine Widerrufsgründe vorlagen.
Seinen Kontakt mit den Sicherheitsbehörden veränderte Taleb A., indem er als Unterstützer von Geflüchteten auftrat. Er geriet jedoch wieder ins Visier der Ermittler aufgrund verschiedener Vorwürfe.
Zwischenzeitlich traten weitere Ungereimtheiten auf, wie Menschenhandel und mögliche Asylmissbrauchsverdachtsmomente. Im Jahr 2023 beantragte Saudi-Arabien eine Auslieferung, die aufgrund seines Flüchtlingsstatus nicht vollzogen werden konnte.
Taleb A. stellte zudem zahlreiche Strafanzeigen, die jedoch nicht zu Anklagen führten. Gleichzeitig war er als Facharzt tätig und behandelte Straftäter.
Behörden versagen in der Reaktion
Obwohl regelmäßig das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert wurde, kam es zu keiner gezielten Untersuchung. Hinweise von ausländischen Botschaften wurden oft als irrelevant eingestuft.
Taleb A. wandte sich mehrfach an die Bundesinnenministerin und machte öffentliche Drohungen, auf die ebenfalls keine wirksamen Maßnahmen folgten.
Der Vorfall wird nach wie vor als nicht extremistisch eingestuft, und der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen nicht wie in anderen Fällen übernommen.