Die Union hat die Verhandlungen mit der Bundesregierung über eine gemeinsame Migrationspolitik abgebrochen. Die Vorschläge der Ampel-Koalition sind unzureichend und sehen unter anderem beschleunigte Asylverfahren an den Grenzen vor.
Die Union hat die Gespräche mit der Regierung über eine Reform der Migrationspolitik für gescheitert erklärt. Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei, teilte mit, dass die CDU/CSU und die Koalition in Berlin “nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen” seien.
Aufgrund dieses Misserfolgs werden die Gespräche in diesem Format nicht fortgesetzt: “Das erübrigt sich”, so Frei.
Vorschläge der Regierung unzureichend für die Union
Nach Aussage von Frei sind die Vorschläge der Regierung zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ungenügend. Die präsentierten Optionen erfüllen nicht die Erwartungen der Union.
Der hessische Innenminister Roman Poseck betonte die Notwendigkeit einer grundlegenden Wende in der Migrationspolitik. “Die Ampel-Koalition zeigt sich nicht bereit dafür”, sagte er. “Das heutige Gespräch hat gezeigt, dass dieses Format nicht zielführend ist.”
Unionsfraktionschef Friedrich Merz erklärte, dass die Koalition anscheinend nicht in der Lage sei, umfassende Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen durchzuführen. “Damit ist der Versuch gescheitert, einen gemeinsamen Weg zu beschreiten.”
Faeser fordert Dublin-Schnellverfahren
In der anschließenden Stellungnahme zu den Vorschlägen äußerten sich mehrere Minister, darunter die Bundesinnenministerin, zu den Reformplänen der Regierung.
Die Bundesinnenministerin stellte ein neues Grenzverfahren vor, das darauf abzielt, Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten und diese schnell in das zuständige EU-Land zurückzuschicken, auch mit dem Einsatz von Haft.
Im Zuge dieses Verfahrens wird die Bundespolizei prüfen, ob ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, sobald ein Asylantrag geäußert wird. Die Identifizierungsdatenbank Eurodac könnte zur Überprüfung genutzt werden.
Sollte eine Rückführung notwendig sein, könnte die Bundespolizei beim zuständigen Gericht Haft beantragen, um zu verhindern, dass die betroffene Person untertaucht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könnte das Dublin-Verfahren danach beschleunigt einleiten, um eine zeitnahe Rückführung in den zuständigen europäischen Staat zu gewährleisten. Ein Aufenthalt in einer speziellen Einrichtung würde den Zugriff auf die Person gewährleisten.
Dieses Konzept entspricht dem geltenden nationalen Recht, erklärte die Ministerin, die zuvor die Vereinbarkeit eines allgemeinen Zurückweisungsverfahrens an der Grenze mit dem EU-Recht überprüft hatte.