Bei der zweiten Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen folgte der Alterspräsident der AfD den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Das Parlament entschied, dass nicht nur die AfD von Anfang an Kandidaten vorschlagen darf.
Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag endete chaotisch, ohne die Wahl eines Präsidenten, nach hitzigen Diskussionen und mehrmaligen Unterbrechungen. Jürgen Treutler, der als ältester Abgeordneter die Sitzung leitete, hatte eine Abstimmung über einen Antrag zur Änderung des Wahlverfahrens mehrere Stunden lang nicht zugelassen.
Daraufhin wandte sich die CDU-Fraktion an das Landesverfassungsgericht und warf Treutler vor, seine Befugnisse überschritten und die Rechte der Abgeordneten verletzt zu haben. Die Verfassungsrichter setzten per einstweiliger Anordnung Regeln fest, unter denen die Parlamentssitzung abzuhalten ist.
Treutler eröffnete die Fortsetzung der konstituierenden Sitzung am heutigen Morgen und kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen. Vor der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin des Landtags wurde über einen Antrag von CDU und BSW abgestimmt, der die Geschäftsordnung des Parlaments ändern soll, sodass nicht nur die AfD als stärkste Fraktion Kandidaten vorschlagen darf.
CDU, BSW, Linke und SPD hatten bereits im Voraus erklärt, keinen AfD-Abgeordneten in das zweithöchste Thüringer Staatsamt wählen zu wollen. Die vier Fraktionen stimmten für den Antrag, während alle AfD-Abgeordneten dagegen stimmten.