Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform, um mehr Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Geplant ist eine monatliche Meldepflicht bei den Jobcentern für bestimmte Leistungsbezieher.
In einem neuen Entwurf hat das Bundeskabinett eine Verschärfung der Meldepflichten für Bürgergeldempfänger beschlossen. Der Vorschlag sieht vor, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen monatlich im Jobcenter erscheinen müssen.
Die neuen Meldepflichten treten in Kraft, wenn sie als notwendig für die Arbeitsmarkteingliederung erachtet werden. Ein persönliches Erscheinen im Jobcenter ist dabei verbindlich; telefonische oder digitale Kontaktaufnahmen sind nicht mehr ausreichend.
Das Bundesarbeitsministerium hat eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, die nun an die Ampel-Fraktionen im Bundestag weitergegeben wird. Diese sind aufgefordert, das Gesetz auszuarbeiten.
Verschärfung im Rahmen der Wachstumsinitiative
Diese Neuregelung ist Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, welche die Integrationschancen durch intensivere Kontakte erhöhen soll. Insbesondere Personen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Weiterbildungen oder Sprachkursen teilgenommen haben, sind betroffen.
Eine “erhöhte Kontaktdichte” soll sicherstellen, dass bestehende Integrationschancen optimal genutzt werden. Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte die Notwendigkeit, mehr Bürgergeldempfänger in Arbeit zu bringen.
Widerstand aus Ländern und Verbänden
Die neuen Pläne stoßen auf heftige Kritik von verschiedenen Ländern und Verbänden. Der Bundesrat muss dem Entwurf noch zustimmen. Kritiker befürchten, dass die monatliche Meldepflicht als unangemessener Eingriff in die Organisation der Jobcenter wahrgenommen wird.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, die Meldepflicht auf arbeitslose Leistungsberechtigte in den ersten zwölf Monaten zu beschränken. Diese Gruppe hat besonders hohe Priorität, da durch regelmäßige persönliche Kontakte ein längerer Leistungsbezug möglicherweise vermieden werden könnte.
Sanktionen bei Verstößen
Laut dem Arbeitsministerium gelten für versäumte Meldetermine die üblichen Sanktionen. Bei Verstößen gegen die neuen Anforderungen ohne wichtigen Grund wird das Bürgergeld um zehn Prozent des Regelbedarfs gekürzt. In schwerwiegenden Fällen, wie Arbeitsverweigerung oder Ablehnung von Eingliederungsmaßnahmen, kann die Kürzung sogar bis zu 30 Prozent betragen.