Die Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen im Mai, dass die AfD als Verdachtsfall beobachtet werden darf, sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, gegen diese Entscheidung hat die AfD nun Beschwerde eingelegt.
Im Streit mit dem Verfassungsschutz hat die AfD die Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) angefochten. Der Partei wurde die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwehrt, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.
Die AfD hat zudem in zwei weiteren Verfahren Beschwerde eingelegt. Diese betreffen die Einstufung ihrer Jugendorganisation – der Jungen Alternative (JA) – sowie das mittlerweile aufgelöste sogenannte Flügel als Verdachtsfälle.
AfD muss Begründung nachliefern
Im Mai entschied das OVG, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als Verdachtsfall einstufen kann. Anfang Juli wurde die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt hatte die AfD einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, und die Beschwerde wurde bereits am 4. Juli eingereicht.
Die AfD muss bis Anfang September eine Begründung nachliefern. Der Schritt war von der Partei zuvor angekündigt worden. Das OVG wird dann entscheiden, ob die Revision abgelehnt bleibt. Eine Revision ist laut Gesetz möglich, wenn das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung erkennt, Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung bestehen oder Verfahrensfehler aufgezeigt werden.
V-Leute dürfen bereits eingesetzt werden
Sollte das OVG bei seiner Entscheidung bleiben oder die Revision genehmigen, wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig. In der ersten Instanz hatte die AfD beim Verwaltungsgericht in Köln bereits keinen Erfolg.
Trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile ist es dem Verfassungsschutz erlaubt, die AfD mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln, wie etwa V-Leuten, zu beobachten. In der mündlichen Urteilsbegründung erklärte der 5. Senat, dass es hinreichende Anhaltspunkte für die Bestrebungen der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt.