Die Regierungskoalition hat sich auf wesentliche Veränderungen ihres “Sicherheitspakets” geeinigt, wobei die ursprünglichen Vorschläge, insbesondere die Leistungskürzungen für Flüchtlinge, erheblich entschärft wurden.
Eine der umstrittensten Maßnahmen des ursprünglichen Pakets sah vor, bestimmte Sozialleistungen für “Dublin-Flüchtlinge” zu streichen. Diese Gruppe umfasst Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, und sollte pauschale Kürzungen ihres Leistungsgans vorsehen.
Neueste Informationen zeigen, dass diese Pläne nun deutlich reduzierte Maßnahmen beinhalten. Der überarbeitete Entwurf sieht eine Härtefallregelung vor, die insbesondere die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt. Außerdem sollen Leistungskürzungen nur dann vollzogen werden, wenn die betroffenen Personen tatsächlich die Möglichkeit zur Rückkehr in das zuständige EU-Land haben, so die Stellungnahme der beteiligten Fraktionen.
In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben an die Mitglieder erklärt die Sozialdemokratische Partei (SPD), dass Kürzungen nur unter der Bedingung Anwendung finden, dass “keine Hürden für die Rückkehr” bestehen. Diese Änderungen spiegeln die aufgetretene Kritik aus Expertenanhörungen im Bundestag wider.
Zudem wird seit mehreren Wochen vor dramatischen Notlagen für betroffene Flüchtlinge gewarnt. “Wir wollen mit dem Leistungsausschluss weder Obdachlosigkeit noch Verelendung von Asylsuchenden”, wird in der Mitteilung der SPD betont.
Ermittlungsbefugnisse bei schweren Straftaten
Im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen wird das Paket zusätzliche Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden vorsehen. Ein biometrischer Abgleich zur Gesichtserkennung wird künftig eingesetzt, um Verdächtige schneller zu identifizieren. Diese Befugnisse gelten jedoch ausschließlich für die Verhinderung oder Verfolgung schwerster Straftaten, wie Mord oder terroristische Aktivitäten.
Damit reduziert sich die Zahl der Fälle, in denen solche Technologien angewendet werden. “Der Adressatenkreis wird weiter eingeschränkt,” betont die SPD. Experten hatten in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich der weitreichenden Eingriffe in Grundrechte geäußert, weshalb diese Maßnahmen auf außergewöhnliche Umstände beschränkt werden sollen.
Kritik an Messerverboten
Zudem ist im Gesetz eine Evaluierung der Maßnahmen nach drei Jahren vorgesehen, die von unabhängigen Wissenschaftlern durchgeführt werden soll. Bei den geplanten Messerverboten gab es ebenfalls deutliche Kritik von Sicherheitsexperten. Es wurde als “Symbolpolitik” bezeichnet, da unklar war, welche Arten von Messern betroffen sein würden.
“Diese Kritik müssen wir ernst nehmen, deswegen gibt es nun Änderungen,” erklärt ein Fraktionsvertreter. Die neuen Regelungen werden es klarer definieren, welche Messer von den Verboten betroffen sind und sollen einen umfassenden Ausnahmekatalog enthalten.
Ampel plant Diskussion im Bundestag
Die genauen Formulierungen der neuen Bestimmungen werden derzeit erarbeitet. Eine zügige Umsetzung ist jedoch geplant: Bereits am kommenden Mittwoch wird das Paket im Innenausschuss des Bundestags besprochen, gefolgt von einer Bundestagsdebatte in derselben Woche. Die SPD-Fraktion hebt die konstruktiven Verhandlungen hervor.
Die Einigkeit innerhalb der Koalition könnte jedoch an der Präsentation der Änderungen an die Öffentlichkeit scheitern, da verschiedene Fraktionen unterschiedliche Ansätze zur Pressekommunikation bevorzugen.