Das Bundesinnenministerium hat das Compact-Magazin als “Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” eingestuft und es jüngst verboten. Das Magazin hat nun Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Das Magazin Compact geht gerichtlich gegen sein Verbot vor. Am Mittwochabend wurden sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für solche Verfahren zuständig.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, das Verbot sei notwendig, da die Publikation gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei. Sie bezeichnete Compact als ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene und warf dem Magazin vor, in unverantwortlicher Weise gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und die parlamentarische Demokratie zu hetzen. Auch die damit verbundene Videoproduktionsfirma wurde verboten.
Seit dem Verbot darf das Magazin nicht mehr veröffentlicht werden, und mehrere Webseiten sind gesperrt worden. Bei Durchsuchungen in verschiedenen Bundesländern wurden Datenträger und Exemplare des Magazins sichergestellt.
Grundlage des Verbots ist das Vereinsgesetz
Das Verbot basiert auf dem Vereinsgesetz und dem Grundgesetz, das Regelungen zum Vereinigungsrecht enthält. Das Innenministerium erklärte, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls durch Vereinsverbote betroffen sein können.
Laut Angaben des Ministeriums wird die Compact-Magazin GmbH von Jürgen Elsässer geleitet, der enge Verbindungen zur rechtsextremistischen “Identitären Bewegung” hat. Der Verlag wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistisch, völkisch-nationalistisch und minderheitenfeindlich eingestuft.
Der Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage ist noch ungewiss. Bei der Urteilsfindung wird voraussichtlich die Abwägung zwischen dem Verbot und der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit eine wesentliche Rolle spielen.
Aktenzeichen: 6 A 4.24 und AZ: 6 VR 1.24