Ab morgen treten die neuen Regeln für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr in Kraft, die der Bundestag im Juni beschlossen hat. Cannabis am Steuer ist nicht mehr komplett verboten, jedoch gilt ein strikter Grenzwert.
Für Autofahrer gelten ab diesem Donnerstag erweiterte Bestimmungen und Bußgelder im Zusammenhang mit Cannabis am Steuer. Der zulässige Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) liegt nun bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro.
Kein Konsum in der Probezeit
Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein generelles Verbot für Cannabis – der Grenzwert von 3,5 Nanogramm ist hierbei nicht anwendbar. Verstöße führen in der Regel zu einer Geldstrafe von 250 Euro.
Die Regelungen treffen alle Arten des Cannabiskonsums, einschließlich Joints sowie THC-haltige Lebensmittel, Getränke, Öle und Extrakte.
Zuvor galt eine strikte Linie, bei der bereits der Nachweis von THC am Steuer zu Konsequenzen führte. Ein Richtwert von 1 Nanogramm hatte sich in der Rechtsanwendung etabliert.