Frage aus dem Arbeitsrecht
Muss ich mir Urlaub nehmen? 3 Regeln zu Betriebsferien
12.08.2024, 15:20 Uhr
Betriebsferien können anordnen, dass Beschäftigte Urlaub nehmen. Doch unterliegen diese Regelungen bestimmten Vorgaben. Hier sind drei wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.
Ob in der Werkstatt, im Einzelhandel oder im Restaurant – viele Unternehmen nutzen die Sommermonate für Betriebsferien. Diese erlauben es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Allerdings sind hierbei rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
1. Umfang der Betriebsferien
Arbeitgeber haben das Recht, Betriebsferien anzusetzen, jedoch dürfen dabei nicht alle Urlaubstage der Mitarbeiter aufgebraucht werden. Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist es angemessen, wenn bis zu drei Fünftel des Urlaubsanspruchs für Betriebsferien verwendet werden. Arbeitnehmer haben somit noch ausreichend Zeit, ihren Urlaub eigenständig zu planen.
2. Rechtzeitige Ankündigung der Betriebsferien
Eine rechtzeitige Ankündigung der Betriebsferien ist für Arbeitgeber unerlässlich. Mitarbeiter müssen ausreichend Zeit haben, um sich auf die Schließzeiten einzustellen und gegebenenfalls persönliche Pläne anzupassen.
3. Betriebsferien und bereits genommener Urlaub
Falls Beschäftigte bereits ihren gesamten Urlaub vor Beginn der Betriebsferien genommen haben, sind Arbeitgeber verpflichtet, entweder eine Beschäftigung während der Betriebsferien anzubieten oder die Mitarbeiter für diesen Zeitraum bezahlt freizustellen.