Geld zurück für Kunden?
BGH: Rückabwicklung auch bei gekündigter Lebensversicherung möglich
19.02.2025, 07:20 Uhr
Eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann vom Kunden auch nach einer Kündigung noch widerrufen werden, entscheidet der BGH. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Rendite der Altersvorsorge unzufriedenstellend ausfiel.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherten beim Widerruf einer Lebensversicherung gestärkt. In einem entscheidenden Urteil wurde festgestellt, dass eine Kündigung oder Beitragsfreistellung nicht für eine Rückabwicklung disqualifiziert. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert wurde oder dass die Informationen unvollständig waren.
Keine Verwirkung bei Kündigung
Nun spricht der BGH Klarheit: Eine Vertragsänderung, wie Kündigung oder Beitragsanpassungen, führt nicht zum Verlust des Widerspruchsrechts. Dies gilt auch für geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Basisrenten. Kunden können eine Rückabwicklung fordern, selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt oder ein Rückkaufswert ausgezahlt wurde, auch während der Auszahlungsphase.
Für Versicherte ist eine Rückabwicklung vorteilhaft, insbesondere wenn hohe Kosten mit einer unzureichenden Rendite verbunden waren. Die Versicherung muss dem Kunden wesentliche Teile der Kosten erstatten, was oft zu einer Nachzahlung von über 10.000 Euro führen kann.
Widerruf statt Kündigung bei Basisrente
Bei Basis- oder Rürup-Renten hat der Widerruf den Vorteil, dass der Versicherte an sein Geld kommt, während es bei klassischen Lebensversicherungen keine Möglichkeit zur Kündigung gibt. Bei einer Rückabwicklung wird der Vertrag aufgelöst und der Kunde erhält seine Investitionen zurück.
Für einen Widerruf sind Fehler in den Versicherungsverträgen entscheidend. Viele Policen sind angreifbar, was nicht selten große Summen bei der Rückabwicklung betrifft.
Vertrag prüfen lassen
Verbraucher sollten jedoch auch nach dem BGH-Urteil nicht erwarten, dass die Versicherung den Widerruf problemlos anerkennt. In der Regel ist juristische Unterstützung notwendig, was sich jedoch als lohnend erweisen kann, da beträchtliche Summen durch Rückabwicklungen erzielt werden können.
Der erste Schritt sollte die Prüfung der Vertragsunterlagen durch eine fachkundige Person sein, um die Erfolgsaussichten eines Widerrufs zu erhöhen.