SPD und Grüne enttäuscht
Legalisierung von Abtreibungen vorerst gescheitert
11.02.2025, 02:50 Uhr
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten 12 Wochen hat die Hürde im Bundestag nicht genommen. Eine Abstimmung wird vor der anstehenden Wahl nicht stattfinden.
Ein entscheidender Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat entschieden, keine Abstimmung über den Gesetzentwurf zuzulassen. Eine Sondersitzung, die für eine Abstimmung erforderlich gewesen wäre, fand aufgrund des Widerstands von Union und FDP keine Mehrheit. Der Ausschuss hatte zuvor ausgiebig über die kontroverse Materie diskutiert.
Der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings äußerte sich dazu und erklärte, der Entwurf zur Legalisierung sei “unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für Schwangerschaftsabbrüche festgelegt hat”. Diese Entscheidung stieß auf Enttäuschung seitens der SPD und Grünen, die die Initiative maßgeblich unterstützt hatten. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge kritisierten den Widerstand von Union und FDP und bezeichneten es als “fatal für unsere Demokratie”.
Ohne die Unterstützung von Union und FDP im Rechtsausschuss wäre möglicherweise eine “Zufallsmehrheit mit der AfD” zustande gekommen, um den Entwurf zur Abstimmung zu bringen. Beide Seiten betonten jedoch, unausweichliche Grenzen nicht zu überschreiten.
In einer dreistündigen Anhörung hatten mehrere Verfassungsrechtler und Ärzte zuvor zu dem umstrittenen Gesetzentwurf Stellung genommen. Der Entwurf, unterzeichnet von 328 Bundestagsabgeordneten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Eine Expertenkommission empfahl im April dazu entsprechende Maßnahmen. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, geregelt durch Paragraph 218 im Strafgesetzbuch, der jedoch per Gesetzesänderung abgeschafft werden sollte. In Anbetracht der Vorwahlzeit ist es unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf in naher Zukunft nochmals zur Debatte steht.
Debatte unter Juristen und Medizinern
Die Ausschusssitzung offenbarte die tiefen Meinungsverschiedenheiten unter Experten über die Verfassungsmäßigkeit einer Legalisierung. Juristin Frauke Brosius-Gersdorf warf die Frage auf, ob frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts einer Legalisierung im Wege stünden, während die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski das Vorhaben als “verfassungswidrig” einstufte. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor gesellschaftlichen Konflikten im Falle einer Legalisierung.
Wissenschaftlerin Rona Torenz hingegen argumentierte, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen die Stigmatisierung der betroffenen Frauen und der Ärzteschaft verfestigen. Sie machte zudem auf die finanziellen Belastungen aufmerksam, die Frauen für den Eingriff tragen müssen. Das Ziel der Initiative der 328 Abgeordneten war auch, Schwangerschaftsabbrüche als Standardleistung der Krankenkassen zu etablieren, um Betroffene finanziell zu entlasten.