Im Jahr 2024 treten zahlreiche Erhöhungen der branchenspezifischen Mindestlöhne in Kraft. In der Altenpflege erhalten Pflegehilfskräfte ab dem 1. Juli einen Stundenlohn von 16,10 Euro, was eine Erhöhung von 15,50 Euro darstellt. Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung werden künftig 17,35 Euro pro Stunde verdienen, im Vergleich zu zuvor 16,50 Euro. Pflegefachkräfte können sich auf einen Lohn von 20,50 Euro pro Stunde freuen, was eine Erhöhung von 19,50 Euro bedeutet. Diese Erhöhungen gelten für Pflegebetriebe, während in Privathaushalten ab Januar der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro maßgebend ist.
Auch in anderen Branchen wird es zu einer Anhebung des Mindestlohns kommen: Im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn von 13,95 Euro auf 14,41 Euro, gültig ab dem 1. Januar 2025. Im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Lohn für Gesellen und Gesellinnen von 15,60 Euro auf 16 Euro ebenfalls ab dem 1. Januar 2025. In der Leiharbeit wird der Mindestlohn ab dem 1. März 2025 von 14 Euro auf 14,53 Euro angehoben.