Im Jahresendspurt hat der Bundestag Steuerentlastungen und finanzielle Verbesserungen für Familien mit Kindern beschlossen, die den Staat in den kommenden Jahren Dutzende Milliarden Euro kosten werden.
Der Bundestag hat eine Erhöhung des Kindergeldes sowie einen Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer beschlossen. Für diese Entlastungen stimmten auch die Union und die AfD, während die Linke gegen die Maßnahmen votierte und die Gruppe des BSW abwesend war. Der Bundesrat muss dem Gesetzespaket noch zustimmen.
Die beschlossenen Entlastungen sind Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen wurde. Dennoch scheiterten Teile des Gesetzes, die Wirtschaftsförderungen beinhalteten, am Widerstand von Union und FDP.
Kindergeld steigt etappenweise – um neun Euro
Ab 2025 wird das monatliche Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um vier Euro im Jahr 2026. Laut Haushaltsausschuss verursacht dies Mehrausgaben von etwa 4,2 Millionen Euro. Der Kinderfreibetrag wird zudem um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben, während der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien um fünf Euro auf 25 Euro pro Monat steigt.
Berechnungen der Grünen zeigen, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr um 306 Euro entlastet wird. Auch 2026 sind weitere Anpassungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag vorgesehen.
Steuerentlastung durch höhere Freibeträge
Ab Januar erfolgt ein Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer, um einer versteckten Steuererhöhung entgegenzuwirken. Ohne diese Anpassung müssten Bürgerinnen und Bürger aufgrund des ansteigenden Steuertarifs mehr zahlen, obwohl ihre Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht.
Kalte Progression
Die kalte Progression resultiert, wenn Gehaltserhöhungen die Inflation lediglich ausgleichen, Arbeitnehmer jedoch in einen höheren Steuertarif rutschen und somit mehr Steuern zahlen. Diese Situation führt zu einem Verlust der Kaufkraft, da Inflation und erhöhte Steuern sich gegeneinander aufwiegen. Politiker, die die kalte Progression abschaffen möchten, bezeichnen sie als “heimliche Steuererhöhungen”.
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer wird 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 252 Euro auf 12.348 Euro im Jahr 2026. Weitere Eckwerte des Steuertarifs werden ebenfalls angepasst, um eine spätere Anwendung höherer Steuersätze zu ermöglichen.
Über dem Grundfreibetrag werden die Eckwerte 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um 2,0 Prozent erhöht. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden angehoben.
Länder müssen mit weniger Einnahmen auskommen
Die Maßnahmen bedeuten für die Länder jährliche Einnahmeverluste von durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro. Insgesamt kosten die Entlastungen den Staat im kommenden Jahr rund 7,2 Milliarden Euro, mit künftigen Einsparungen zwischen 13,5 und 14,8 Milliarden Euro.
Auch wenn das Gesetz vor Jahresende verabschiedet wird, werden die Bürgerinnen und Bürger im Januar noch keine spürbaren steuerlichen Entlastungen erfahren. Es wird einige Zeit dauern, bis die Änderungen in der Verwaltung umgesetzt und auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Das erhöhte Kindergeld hingegen wird bereits im Januar ausgezahlt.