13-Jährige missbraucht?
Verhandlung gegen mutmaßlichen Mörder nach über 30 Jahren
09.09.2024, 13:48 Uhr
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Vor über 30 Jahren verschwand in Franken ein Mädchen, und jetzt gibt es endlich Fortschritte im Fall.
Die 13-jährige Sabine, die regelmäßig Pferde auf einem nahegelegenen Hof versorgte, verschwand kurz vor Weihnachten 1993 und wurde zwei Tage später tot in einer Güllegrube gefunden – sexuell missbraucht und getötet. Seitdem blieb der Täter unbekannt, bis die Staatsanwaltschaft Würzburg nach erneuten Untersuchungen der Beweise glaubt, den mutmaßlichen Mörder identifiziert zu haben.
Die DNA-Beweise sollen den Angeklagten eindeutig belasten. Der heute 47-Jährige, der zum Zeitpunkt des Verbrechens erst 17 Jahre alt war, bestreitet die Vorwürfe vehement. Zu Beginn des Verfahrens vor dem Landgericht Würzburg äußerte er sich nicht zu den Anklagen und schüttelte wiederholt den Kopf.
Der Vorsitzende Richter Thomas Schuster ermutigte den Angeklagten, offen über den Fall zu sprechen, da es entscheidende Beweise gebe, die eine Verbindung zu dem Verbrechen nahelegten. Er betonte, dass es für die Familie von Sabine wichtiger sei, die Wahrheit zu erfahren, als die persönliche Freiheit des Angeklagten zu bewahren.
Verfahren mit ungewissem Ausgang
Aufgrund des langen Zeitraums seit dem Verbrechen sind alle weiteren Delikte außer Mord verjährt. Richter Schuster erklärte, dass es verschiedene Ausgangsszenarien für den Prozess gibt, der auf rund 60 Verhandlungstage angesetzt ist. Entweder wird der Angeklagte freigesprochen, es kann jedoch auch zu einem Verfahren wegen Verjährung kommen, sollte eine Beteiligung am Mord nicht nachgewiesen werden. Im Fall eines Mordnachweises steht jedoch ein Urteil bevor.
Für den aktuellen Prozess sind bis zum Jahresende bereits 81 Zeugen und 4 Sachverständige eingeladen, während die Termine bis Mitte 2025 geplant sind. Das Gericht strebt an, die Verhandlungen in diesem Jahr abzuschließen.
Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten
Sabine starb im Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Wiesenfeld, einem Teilort von Karlstadt. Der Oberstaatsanwalt schilderte, dass der Angeklagte das Mädchen unter anderem durch Würgen tötete und anschließend deren Leichnam in eine Güllegrube warf. Er entsorgte anschließend auch die restlichen Kleidungsstücke des Opfers in einer zweiten Güllegrube.
Die Verteidigung beabsichtigt, die Beweislage als unklar darzustellen, während die Staatsanwaltschaft auf die eindeutigen DNA-Spuren hinweist, die bei der Kleidung des Opfers gefunden wurden. Diese Beweismittel, einschließlich Spermaspuren, gelten als entscheidend, um eine Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Verbrechen herzustellen.
Da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, finden die Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, obwohl er mittlerweile als Erwachsener gilt. Nur eine begrenzte Anzahl an Pressevertretern ist zugelassen. Im Falle eines Mordes beträgt die Höchststrafe für Jugendliche in Deutschland zehn Jahre.